Video „Wie beantrage ich eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?“ – jetzt auch auf Arabisch
Für das Erklärvideo zur Arbeitserlaubnis ist jetzt auch eine arabische Version online:
https://www.youtube.com/watch?v=yhCYo5U6YAk
Geflüchtete Menschen, die in Deutschland als Asylbewerber anerkannt sind und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben, dürfen hier arbeiten. Alle anderen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und deren Aufenthalt hier „gestattet“ oder „geduldet“ ist, dürfen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls arbeiten. Dazu benötigen sie ein konkretes Jobangebot und eine von der Agentur für Arbeit, in Abstimmung mit der Ausländerbehörde, ausgestellte „Arbeitserlaubnis“. Diese Arbeitserlaubnis gilt dann nur den konkreten Job und muss bei einem Wechsel von Arbeitsplatz und/oder Arbeitgeber neu beantragt werden.
Die Abläufe und Zuständigkeiten, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, sind komplex. Es besteht ein enormer Informationsbedarf von Seiten betroffener Asylbewerber, Unternehmen, ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuern, Ämtern und Institutionen, die sich mit den Themen befassen. Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hat Regina Wessel-Hausdörfer, Arbeitsvermittlerin bei der Bundesagentur für Arbeit, ) ein einfaches Erklärvideo erstellt, das die Zusammenhänge in einfacher und bildhafter Form darstellt. Das 2-minütige Video gibt es in deutscher und englischer Sprache; französische und arabische Versionen sind derzeit in Bearbeitung.
Das Video ist kostenlos und ohne Werbeabsichten auf YouTube veröffentlicht und insbesondere für die Zielgruppen „Gestattete“ und „Geduldete“, sowie interessierte Unternehmen von Interesse – die Resonanz von einzelnen „Betroffenen“ war bereits sehr positiv.