Arbeitsgruppe Abschiebung Afghanistan

 Die Arbeitsgruppe „Abschiebung Afghanistan“ wurde vom Koordinationskreis Asyl eingerichtet, weil sich in mehreren Asylkreisen auf Grund der verschärften Abschiebungen nach Afghanistan Unruhe breit machte und nach Möglichkeiten gesucht wurde, an der öffentlichen Diskussion teilzunehmen. Gleichwohl ist die Arbeitsgruppe offen für alle, die sich kritisch mit der bundesdeutschen Abschiebepraxis auseinandersetzen wollen, unabhängig von einem konkreten Land.

Am 24.4. fand das letzte Treffen der Arbeitsgruppe statt. Zu Gast war Heike Hofmann, Abgeordnete im Hessischen Landtag und stellvertretende Vorsitzende der SPD Fraktion. Aus ihrem Bericht und dem anschließenden Gespräch: Es gab vier Plenar-Debatten zum Thema Abschiebungen. Auch dort herrsche Ärger über die Arbeitsweise des BAMF. Die Sicherheitslage einer Region in Afghanistan wird vom Bundesministerium des Innern bezüglich der Asylanträge beurteilt, auf Grund der Länderberichte des Auswärtigen Amtes sowie Informationen von internationalen Organisationen. Flüchtlinge, die nach Afghanistan abgeschoben werden, sollen in „sichere“ Regionen gehen. 310 Flüchtlinge sind von Hessen nach Afghanistan vor BAMF-Entscheidung, 213 nach Ablehnung „freiwillig“ ausgereist. 30 Flüchtlinge sind aus Hessen nach Afghanistan abgeschoben worden. IOM und UNHCR haben die Sicherheitslage erneut beurteilt und ist zu einem sehr kritischen Ergebnis gekommen.

Die SPD Fraktion hat im Januar 2017 einen Antrag im Landtag eingebracht, dass sich Hessen am Stop der Abschiebungen beteiligen soll. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition CDU/Grüne abgelehnt. Sie empfiehlt in konkreten Einzelfällen (nach Abschluss des Verwaltungs-, bzw. des juristischen Verfahrens) den Petitionsauschuss des Landtages einzuschalten. Die Annahme einer Petition durch den Ausschuss stellt ein Abschiebehindernis dar. Bei Ablehnung der Petition besteht noch die Möglichkeit, dass ein Mitglied des Ausschusses eine Weiterleitung an die Härtefallkommission beantragt. Im Ausschuss behandelte Petitionen werden dem Landtagsplenum zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Härtefallkommission gibt lediglich Empfehlungen an den Innenminister. Zusätzlich sollte die Öffentlichkeit über konkrete Fälle von drohenden Abschiebungen informiert werden.

Die Diskussion über Abschiebungen ergab:

  • Es gibt keine Abschiebung mit Ankündigung.
  • Es gibt keine Abschiebung „light“.
  • Jede Art von Abschiebung ist für alle Beteiligten sehr belastend.
  • Abschiebungen nach Afghanistan sind bei laufenden Gerichtsverfahren nicht zu erwarten, wenn die angefochtene Ablehnung als „unbegründet“ eingestuft ist. Sie drohen aber nach Ablehnung von Asylanträgen, die als „offensichtlich unbegründet“ vom BAMF eingestuft werden. Dies ist z.B. bei Antragstellern der Fall, die aus „sicheren“ Herkunftsländern kommen (z.B. Albanien).

Das Risiko schneller Abschiebung besteht auch bei Ablehnung eines erneuten Antrags (Folgeantrag) auf Asyl. Dazu schreibt der Flüchtlingsrat Niedersachsen: „Gegen die Ablehnung, ein Asylfolgeverfahren durchzuführen, können Sie vor Gericht klagen. Um eine akut drohende Abschiebung zu verhindern, müssen Sie aber zusätzlich sofort einen “Eilantrag” beim Gericht stellen. Ziel des Antrags ist, dass das Gericht anordnet, dass mit der Abschiebung gewartet wird, bis es über die Klage entschieden hat. Stellen Sie keinen Eilantrag oder lehnt das Gericht den Eilantrag ab, können Sie abgeschoben werden, obwohl über die Klage noch nicht entschieden ist.“

Kontakt: info@asylkreis-darmstadt.de

Bericht erstell von Karl-Hermann Breyer, Netzwerk Asyl Mühltal