Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Grundgesetz, Artikel 1
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Grundgesetz, Artikel 16a
Das Recht auf Asyl bedeutet für uns
- Schutz für Verfolgte,
- in besonderer Verantwortlichkeit vor dem Hintergrund der deutschen und europäischen Geschichte,
- Prüfstein für Gerechtigkeits- und Friedensarbeit,
- humanistischer bzw. religiöser Auftrag.
Wir
- informieren uns und andere über verschiedene Länder durch Reisen, bzw. Veranstaltungen:
zuletzt über Jordanien, Süditalien, Griechenland und Marokko, - nehmen selbst an Fortbildungen teil,
- veranstalten Vorträge, Informationsabende und Ausstellungen, wirken mit bei Schulunterricht, schulischen Projekttagen und einschlägigen Konferenzen und Tagungen: z.B. zum Asylverfahren, zur lokalen Organisation von Flüchtlingsbegleitung, zum Thema Flucht und Asyl allgemein,
- sind durch Informationsstände zu verschiedenen Gelegenheiten präsent,
- vermitteln Referenten, Kontakte und Informationen,
- bieten eigene Fortbildungs-Veranstaltungen an, z.B. zu Alphabetisierung oder zu Traumabewältigung. Kontakte bestehen in die Politik, zu Rechtsanwälten, zu Heilberufen, in den Bildungsbereich, zu verschiedenen Religionsgemeinschaften,
- organisieren bzw. unterstützen Begegnungen von Flüchtlingen mit der einheimischen Bevölkerung: z.B. durch Feste, in Kommunen oder Schulen, zu bestimmten gesellschaftlichen oder religiösen Anlässen,
- beraten in Einzelfällen direkt Betroffene bzw. ehrenamtliche Begleiter,
- produzieren Sendungen bei Radio Darmstadt (RADAR) zu vielen der o.g. Themen und Aktivitäten.