Was wir tun

asylmenschenrecht

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Grundgesetz, Artikel 1

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Grundgesetz, Artikel 16a

Das Recht auf Asyl bedeutet für uns

  • Schutz für Verfolgte,
  • in besonderer Verantwortlichkeit vor dem Hintergrund der deutschen und europäischen Geschichte,
  • Prüfstein für Gerechtigkeits- und Friedensarbeit,
  • humanistischer bzw. religiöser Auftrag.

 

Wir

  • informieren uns und andere über verschiedene Länder durch Reisen, bzw. Veranstaltungen:
    zuletzt über Jordanien, Süditalien, Griechenland und Marokko,
  • nehmen selbst an Fortbildungen teil,
  • veranstalten Vorträge, Informationsabende und Ausstellungen, wirken mit bei Schulunterricht, schulischen Projekttagen und einschlägigen Konferenzen und Tagungen: z.B. zum Asylverfahren, zur lokalen Organisation von Flüchtlingsbegleitung, zum Thema Flucht und Asyl allgemein,
  • sind durch Informationsstände zu verschiedenen Gelegenheiten präsent,
  • vermitteln Referenten, Kontakte und Informationen,
  • bieten eigene Fortbildungs-Veranstaltungen an, z.B. zu Alphabetisierung oder zu Traumabewältigung. Kontakte bestehen in die Politik, zu Rechtsanwälten, zu Heilberufen, in den Bildungsbereich, zu verschiedenen Religionsgemeinschaften,
  • organisieren bzw. unterstützen Begegnungen von Flüchtlingen mit der einheimischen Bevölkerung: z.B. durch Feste, in Kommunen oder Schulen, zu bestimmten gesellschaftlichen oder religiösen Anlässen,
  • beraten in Einzelfällen direkt Betroffene bzw. ehrenamtliche Begleiter,
  • produzieren Sendungen bei Radio Darmstadt (RADAR) zu vielen der o.g. Themen und Aktivitäten.

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