Das Recht auf Achtung des Familienlebens ist durch zahlreiche nationale und internationale Gesetze wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 12 AEMR, der Europäischen Menschenrechtskonvention in Art. 8 EMRK sowie im Deutschen Grundgesetz in Art. 6 GG geschützt.
Für viele geflüchtete Menschen ist die Familienzusammenführung von großer Bedeutung für ihre psychische Gesundheit. Besonders für minderjährige Geflüchtete ist die Präsenz ihrer Eltern und Geschwister für ihre weitere körperliche und geistige Entwicklung zentral und beeinflusst die Lebensrealität der Betroffenen immens. Die Gesetzgebung zum Familiennachzug ist restriktiv und sieht beispielsweise im Falle eines Elternnachzugs keinen Nachzug der noch minderjährigen Geschwister vor.
Im Rahmen eines Projekt des Bleibewerk Bonn des Kölner Flüchtlingsrat e.V. wurde ein Leitfaden zum Familiennachzug erstellt. Dieser Leitfaden richtet sich an die Betroffenen sowie begleitende Privatpersonen und Institutionen geflüchteter Minderjähriger und Erwachsener. Er soll als Anleitung und Überblick über die wichtigsten zu erfüllenden Voraussetzungen für den Familiennachzug nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes dienen. Eine Beratung durch Fachstellen soll nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Der Leitfaden wurde im November 2023 erstellt und im April 2024 aktualisiert.
https://koelner-fluechtlingsrat.de/userfiles/beratung/April%202024.pdf