Wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrungen in Asylbescheiden haben Asylbewerber nun ein Jahr Zeit, Klage gegen ihre ablehnenden Bescheide einzulegen. Vielleicht entzerrt das die angespannte Lage bei den Verwaltungsgerichten ein wenig. In einem aktuellen Urteil hat der VGH Baden-Württemberg entschieden, dass die regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ablehnenden Asylbescheiden genutzte Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist. Damit wurde durch ein Obergericht eine Frage geklärt, die bislang von Verwaltungsgerichten uneinheitlich beurteilt wurde.
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